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Generalrat der Italiener im Ausland (C.G.I.E.)
Der Generalrat der
Italiener im Ausland (C.G.I.E), eingeführt durch das Gesetz Nr.
368 vom 6.11.1989, abgeändert durch das Gesetz Nr. 198 vom
18.6.1998 und Durchführungsverordnung per Präsidialerlass Nr.
329 vom 14. September 1998, ist das Vertretungsorgan der
italienischen Gemeinschaften im Ausland bei all den
Organisationen und Behörden, die politische Arbeit für die
Gemeinschaften im Ausland umsetzen.
Mitglieder
Der Generalrat setzt
sich aus 94 Mitgliedern zusammen, von denen 65 Vertreter der
italienischen Gemeinschaften im Ausland und 29 mittels eines
Dekrets des italienischen Ministerpräsidenten. Die 29 von der
italienischen Regierung benannten Mitglieder setzen sich
folgendermaßen zusammen:
a) zehn aus den italienischen Emigrationsvereinigungen:
b) sieben aus im italienischen Parlament vertretenen Parteien;
c) neun aus den Gewerkschaftsverbänden und größten italienischen
Wohlfahrtsorganisationen, die Mitglieder im italienischen
nationalen Rat für Wirtschaft und Arbeit sind;
d) einer aus der italienischen Pressevereinigung;
e) einer aus der Pressevereinigung für italienische
Presseerzeugnisse im Ausland;
f) einer aus der wichtigsten Organisation der Grenzarbeiter.
Die Amtszeit für die
Mitglieder des Generalrates der Italiener im Ausland ist gleich
wie die Amtszeit für die Mitglieder der Komitees der Italiener
im Ausland (COMITES).
Präsident des CGIEs ist der Außenminister, wählbar sind die
Ämter des Generalsekretärs, der vier Vize-Generalsekretären, der
Mitgliedergruppe, die vom Staat gewählt werden (17 Mitglieder)
und des Präsidentenkomitees, der sich mindestens sechs mal pro
Jahr versammelt.
Aufgaben und
Tätigkeiten
Ordnungsgemäß wird
der Generalrat der Italiener im Ausland CGIE vom Generalsekretär
zweimal im Jahr zusammen gerufen. Darin werden Vorschläge zur
Verbesserung der Lage der Italiener im Ausland formuliert.
Im Einzelnen, äußert
sich der CGIE über die Orientierung der Regierung in folgenden
Themenbereiche: Staatsmittel zur Förderung der Italiener im
Ausland; mehrjährige Projekte und Finanzierungen für die
Schulpolitik, berufliche Ausbildung und Sozialschutz und
Vorsorge; Kriterien der Mittelbewilligung für nationale Vereine,
Fürsorgeverbände, Körperschaften für die Berufsausbildung,
Presse- und Informationsorgane; Radio- und Fernsehprogramme für
die Italiener im Ausland; Reformlinien für die Konsulats-,
Schul- und Sozialdienste.
Neuer Organisationsplan
Die
Vollversammlung des CGIEs (in Rom am 1. und 2. Dezember) hat die
Ämter wie folgt besetzt:
1)
Generalsekretär: Franco NARDUCCI, wohnhaft in Zürich
(Schweiz)
2) Vize-
Generalsekretär für Europa und Nordafrika:
Giovanni FARINA , wohnhaft in Paris (Frankreich)
3) Vize-
Generalsekretär für Lateinamerika:
Antonio MACRI’ , wohnhaft in Buenos Aires (Argentinien)
4) Vize-
Generalsekretär für die englischsprachigen Länder:
Gino BUCCHINO , wohnhaft in Toronto (Kanada)
5) Vize-
Generalsekretär für die von der Regierung gewählten Gruppe:
Luigi SANDIROCCO , wohnhaft in Pescara (Italien)
Mitglieder des Präsidentenkomitees für Europa und Nordafrika:
6)
Tommaso CONTE, wohnhaft in Stuttgart (Deutschland)
7)
Lorenzo LOSI, wohnhaft in Londra (England)
8)
Claudio MICHELONI, wohnhaft in Zürich (Schweiz)
Mitglieder des Präsidentenkomitees für Lateinamerika:
9)
Luigi BARINDELLI, wohnhaft in Sao Paolo (Brasilien)
10)
Filomena NARDUCCI , wohnhaft in Montevideo (Uruguay)
11)
Giuseppe NEGRO, wohnhaft in La Plata (Argentinien)
Mitglieder des Präsidentenkomitees für die englischsprachigen
Länder:
12)
Marco FEDI, wohnhaft in Melbourne (Australien)
13)
Domenico Mancini, wohnhaft in Detroit (USA)
14)
Maurizio MARIANO, wohnhaft in Johannesburg (Südafrika)
Mitglieder des Präsidentenkomitees für die von der Regierung
gewählte Gruppe:
15)
Camillo MOSER, wohnhaft in Rom (Italien)
16)
Mirko TREMAGLIA, Parlamentsabgeordneter
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