|
Was ist COM.IT.ES.?
Die Komitees der Italiener im Ausland
wurden durch das Gesetz Nr. 250 vom 8. Mai 1985 und die
folgenden Gesetzesänderungen ins Leben gerufen.
Die Absicht des Gesetzgebers war es, den
im Ausland lebenden italienischen Gemeinschaften ein demokratisch
legitimiertes Instrument anhand zu geben, damit Probleme und
Anforderungen erkannt sowie Hinweise und Lösungen erarbeitet
werden können, die die Eingliederung in die Gesellschaft des
Gastlandes erleichtern, ohne dabei zu vergessen, wie wichtig die
Beziehung zur politischen, kulturellen und sozialen Realität in
Italien ist.
Der COMITES arbeitet, auch wenn er als
Organ völlig autonom ist, eng mit den zuständigen Konsulaten
zusammen.
Die ehrgeizigen Ziele des Gesetzes wurden
zum einen durch die finanzielle Mittelausstattung gehemmt, aber
auch durch den schwierigen Eingliederungsprozess der COMITES in
die Landschaft der beratenden Organisationen.
Nichtsdestotrotz bedeuten die COMITES für
den italienischen Staat eine nützliche Plattform zum Beobachten
der vielschichtigen italienischen Realitäten und gibt eine
Orientierungshilfe beim konsequenten und modernen Ausrichten der
italienischen Außenpolitik.
Aufgaben des COMITES
Der COMITES soll (gemäß Artikel 2)
geeignete Initiativen im Bereich Soziales, Kultur, Alten- und
Schulbetreuung, Berufsausbildung, Freizeitgestaltung und Sport für
die italienische Gemeinschaft fördern.
Er hat die Aufgaben, zusammen mit der
jeweiligen Konsularbehörde für die Wahrung der Rechte und
Interessen der italienischen Bürger zu sorgen, eventuelle
Missachtung nationaler und internationaler Konventionen gegenüber
italienischen Bürgern anzuzeigen, über die Einhaltung von
Arbeitsverträgen zu wachen, die Wohnsituation zu beobachten, für
die entsprechende Integration der Kinder in das Schulsystem des
Gastlandes zu sorgen sowie darauf zu achten, dass die Gesetze und
Initiativen des Gastlandes zur Integration von Ausländern
effektiv umgesetzt werden.
Unter Berücksichtigung der Autonomie der
einzelnen Vereinigungen, Vereinen und anderen Hilfswerken, ist der
COMITES zu einer begründeten Stellungnahme zu den von den oben
genannten Organisationen an das italienische Außenministerium
eingereichten Mittelanträgen verpflichtet. Diese Mittel dienen zur
Finanzierung der jeweiligen Aktivitäten.
Der COMITES hat zusammen mit allen
betroffenen Vertretern der italienischen, aber auch dem Pendant
auf deutscher Seite ein weites Aufgabenfeld mit großem
Verantwortungsbewusstsein und Effizienz zu erfüllen.
Um den gesetzlichen Vorschriften
nachzukommen, muss der COMITES sowohl demokratisch legitimiert
d.h. gewählt sein als auch über eine leistungsfähige
organisatorische Struktur verfügen.
Demokratische Legitimation
Die Anzahl der Mitglieder der COMITES ist
abhängig von der Größe der italienischen Gemeinschaft. Die
italienische Gemeinschaft unter der administrativen Zuständigkeit
des Generalkonsulats Köln zählt 110.000 Mitbürger. Daher besteht
der der COMITES Köln aus 12 Mitgliedern, die die Vollversammlung
darstellen (Art. 6).
Diese Mitglieder werden von der
Gemeinschaft aufgrund von Wahllisten gewählt. Diese Listen kommen
in unabhängiger Art und Weise zustande und müssen nicht unbedingt
an die Zugehörigkeit zu einer Partie gekoppelt sein (so ist es
zumindest im Gesetz vorgesehen).
|